Wir sind Ihr Steuerberater - Ihr Profi fürs Zahlenhandwerk!
Steuerberater Fragebogen steuerliche Erfassung
Was ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist ein Dokument, das seitens des „Unternehmers“ bis spätestens 1 Monat nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit ausgefüllt an die zuständige Finanzbehörde übermittelt werden muss.
Nach den Angaben erhält der Unternehmer seine Steuernummer vom Finanzamt.
Wo kann ich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen
- Online auf elektronischem Weg über das „ELSTER Portal“
Oder Sie beautragen Ihren Steuerberater.
Wozu dient der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?
Zur Berechnung für die zu entrichtenden Steuern.
- für Steuervorauszahlungen
- zur Einstufung Soll-Ist Versteuerung in der Umsatzsteuer
- zur Einordnung in Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung
- Terminfestlegung Umsatzsteuervoranmeldungen bei Regelbesteuerung
- zum Erhalt einer neuen Steuernummer für Gründer
- zur Einstufung der Lohnsteueranmeldung bei Arbeitnehmern
Kann ich im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die Umsatzsteuer-ID beantragen?
- Ja
Welche Finanzbehörde ist zuständig?
Die Zuständigkeit des Finanzamtes richtet sich nach dem Ort der Unternehmensleitung.
Wer muss den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgeben?
- Ausnahmslos jeder selbständig tätig werdende wie bspw. Einzelunternehmer, Personengesellschaften & Beteiligungen, Kapitalgesellschaften, Freiberufler, ausländische Unternehmen usw. Unternehmer die eine Gewerbeanmeldung eingereicht haben erhalten von der zuständigen Finanzbehörde in der Regel automatisch eine Aufforderung zur Abgabe der steuerlichen Erfassung. Freiberufler hingegen müssen diese unaufgefordert einreichen.
Welche Ausführung/ Rechtsformwahl können gewählt werden?
- Zu Einzelunternehmen zählen Kleingewerbetreibende, (e.K.) eingetragene Kaufleute, Freiberufler, Land- und Forstwirtschaft
- Zu Personengesellschaften zählen GbR, OHG und KG oder Beteiligung an GbR/OHG/KG
- Zu Kapitalgesellschaften zählen GmbH, UG, AG und KGaA, Europa AG, europäische Genossenschaft
- Zu Körperschaften nach ausländischem Recht zählen zum Beispiel LLC, Ltd., BV, Inc., Corp