Grundsteuer

Grundsteuerreform – Feststellungsbescheid Einheitswert – Grundsteuerbescheid

Kurzinfo für Immobilienbesitzer. Was ist zu tun?

 

Sie haben Post vom Finanzamt bekommen oder durch die Öffentlichkeit bereits etwas von der Grundsteuer- Reform mitbekommen? 

Sie fragen sich was das bedeutet und ob Sie tätig werden müssen oder ob Sie einen Steuerberater beauftragen sollen?

 

Warum gibt es die Grundsteuerreform? Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Grundsteuer wird anhand eines festgestellten Wertes, sogenannter Einheitswert und dem Hebesatz der Gemeinde ermittelt. Diese Werte sind „veraltet“.

Denn, der Grundsteuerwert/ Einheitswert beruht auf den Wertverhältnissen von 1964 (alte Bundesländer) bzw. 1935 (neue Bundesländer).

Somit sind diese Wertverhältnisse nicht mehr aktuell und durch eine Rechtsprechung Verfassungswidrig bzw. nicht mehr verfassungskonform.

Alle Immobilien und Grundstücke in Deutschland müssen demnach neu bewertet werden.

 

Berechnung:

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

 

Ab wann gilt die Reform?

Eine Neuregelung der Gesetzesänderung war bis zum 31.12.2019 erforderlich. Die Neuregelung findet jedoch erst 5 Jahre später, somit ab dem 01.01.2025 seine Anwendung.

Dabei soll zum 01.01.2022 die erste Hauptfeststellung erfolgen.

Alle 7 Jahre erfolgt danach eine neue Hauptfeststellung.

Somit werden die Grundstückswerte als 7 Jahre neu festgesetzt.

 

Was ist das Bundesmodell oder Ländermodell der Grundsteuerreform?

Beim Bundesmodell wurden einheitlich in Deutschland Regelungen zur Bewertung der Immobilien und Grundstücke festgesetzt. Allerdings konnte durch eine so genannte Öffnungsklausel, jedes Bundesland für sich eine eigene Regelung treffen. Dabei wurden eigene Verfahren entwickelt oder Teile des Bundesmodells modifiziert.

 

Was muss ich als Immobilien-, Grundstücksbesitzer machen?

Als Immobilienbesitzer müssen Sie eine elektronische Feststellungserklärung abgeben.

Die Frist zur Abgabe ist jedoch nur in einem kurzen Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 möglich.

Sofern Sie unterstützende Hilfe benötigen, kontaktieren Sie mich gerne zwecks Mandatierung.

 

Was muss ich als Immobilienbesitzer bei der Grundsteuerreform erklären?

In der Feststellungserklärung wird bspw. erklärt, ob es sich um ein Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus, eine Gewerbeimmobilie oder ein unbebautes Grundstück handelt.

Je nach dem ergeben sich andere Berechnungsarten und Berechnungsmethoden.

Auch angegeben werden, müssen bspw. das Baujahr, die Wohn-, Nutz-, oder Bruttogrundfläche.

Gerade beim Baujahr kann es jedoch durch Sanierungen Abweichungen geben, beispielsweise bei kernsanierten Häusern.

 

Für Wohngrundstücke sind folgende Angaben in einer Feststellungserklärung an das Finanzamt zu übermitteln:

  • Lage des Grundstücks

  • Grundstücksfläche

  • Bodenrichtwert

  • Gebäudeart

  • Wohnfläche

  • Baujahr des Gebäudes

 

 

Bekomme ich eine Aufforderung vom Finanzamt?

Nein, es wird keine Einzelaufforderung geben. Die Aufforderung erfolgt über eine öffentliche Bekanntmachung. Allerdings werden einige Bundesländer an Immobilienbesitzer Briefe, mit den bereits vorliegenden Werten, versenden.

 

Betrifft mich die Grundsteuerreform als Mieter?

Nein, als Mieter müssen Sie keine Feststellungserklärung abgeben.

 

Was ist, wenn sich zwischen den Hauptfeststellungszeiträumen Änderungen ergeben?

Sollte sich innerhalb dem 7-Jahreszeitraum Änderungen ergeben, bspw. ein unbebautes Grundstück wird mit einer Immobilie bebaut, müssen Sie bis 31.01. des Folgejahres eine Anzeige (vereinfachte Erklärung) abgeben.

 

Ich möchte mein Haus / Grundstück im Jahr 2022 verkaufen, wer muss die Erklärung hinsichtlich der Grundsteuerreform abgeben?

Maßgeblich ist bei einem Immobilienverkauf immer das Verhältnis zum 01.01.

Derjenige der zum 01.01. Eigentümer einer Immobilie war, ist verpflichtet die Steuererklärung abzugeben. Auf den neuen Immobilienbesitzer, wird dann der Wert übertragen.

 

 

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