Wir sind Ihr Steuerberater - Ihr Profi fürs Zahlenhandwerk!
Ihr Steuerberaterin für die Anmeldung vom OSS (One-Stop-Shop) Verfahren.
Internationale Handelsgeschäfte, Lieferschwellen & Co.
(Lesezeit 3 Min.)
Was bedeutet OSS im Rahmen des OSS-Verfahren (One-Stop-Shop)?
Das OSS-Verfahren ist die zentrale Abgabe der Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Warenbewegungen nach Erreichen einer festgelegten Umsatzgröße im EU Ausland. Das vorherige MOSS-Verfahren wurde im April 2021 durch OSS ersetzt.
Zu dem OSS Verfahren, gibt es noch das IOSS Verfahren. Unter dem Thema Zölle & Steuern ist da IOSS Verfahren näher erläutert.
Was bedeutet das OSS-Verfahren für den grenzüberschreitenden Handel?
Gerade Onlinehändler, die B2C Geschäfte tätigen müssen die sogenannte OSS Lieferschwelle überwachen. Zudem müssen die Warenbewegungen auch steuerrechtlich korrekt verbucht werden, um nicht bei einer Betriebsprüfung Probleme zu bekommen.
Als Ihr Steuerberater für OSS übernehme ich alle Warenbewegungen in die Buchhaltung und melde die korrekten Steuerbeträge an.
Was passiert beim OSS Verfahren?
Durch das OSS-Verfahren werden bei Erreichen der sogenannten Lieferschwelle die Umsatzsteuerbeträge für Lieferungen in das jeweilige EU-Ausland einheitlich in einer Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt und bezahlt.
Das Bundeszentralamt für Steuern verteilt danach die Umsatzsteuer an das jeweilige Land.
So benötigt man keine einzelne Umsatzsteuer-Registrierung in sämtlichen EU-Ländern.
Im OSS-Verfahren werden alle B2C Umsätze sozusagen gebündelt.
Wo müssen OSS Anmeldungen abgegeben werden?
Für in der BRD ansässige Unternehmen erfolgen die Anmeldungen und Registrierungen zum OSS-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).Die Registrierungsstelle ist grundsätzlich die im Ansässigkeitsstaat/ Lagerort zuständige Behörde.
Wer nimmt die Registrierung zum OSS-Verfahren vor?
Die Registrierung zum OSS Verfahren erfolgt vom Inhaber oder vom bevollmächtigten Steuerberater/in.
Ab wann müssen Meldungen gemacht werden?
Die neue Regelung galt ab dem 01.07.2021.
Eine Registrierung war bereits ab April 2021 möglich.
Sobald die Lieferschwelle überschritten wird, ist eine Registrierung zum OSS Verfahren pflicht.
Welche Umsätze fallen unter OSS (One-Stop-Shop)?
Wie hoch ist die Lieferschwelle?
Es gibt eine einheitliche EU-Weite OSS Lieferschwelle von 10.000€ netto.
Sobald die Lieferschwelle überschritten wird, ist die Umsatzsteuer des Empfängerlandes ausweisen und über das OSS-Verfahren anzumelden und abzuführen.
Beispielrechnung OSS Verfahren:
Warenlieferung von deutschem Lager zu Privatkunden nach Luxemburg für 100€ Netto.
Die Lieferschwelle war bereits überschritten.
Ware Netto 100,00 €
zzgl. 17 % Lux. USt 17,00 €
Ware Brutto 117,00 €
Die 17,00€ Luxemburgische Umsatzsteuer sind im Rahmen der OSS-Meldung anzumelden und an das BZSt zu überweisen.
Das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) transferiert die 17€ dann nach Luxemburg.
Auf der Rechnung ist der luxemburgische Umsatzsteuersatz auszuweisen.
Achtung bei ausländischen Lagern!
Wenn es ein Lager im EU-Ausland gibt, muss zusätzlich zwingend eine steuerliche Registrierung in diesem Land erfolgen und die Steuergesetzgebung des Lagerlandes beachtet werden.
Diese Problematik kann beispielsweise bei Amazon FBA / PAN-EU auftreten.
Welche Umsätze fallen somit nicht unter OSS One-Stop-Shop?
- Inländische Lieferungen (deutsches Lager, deutsche Lieferadresse)
- Ausländische Lager Es muss zwingend eine Registrierung im Lagerland erfolgen!
- B2B Umsätze mit UStID (Beide Unternehmer mit Umsatzsteueridentifikationsnummer) Es bleibt bei einer steuerfreien Lieferung
Wann müssen Meldungen seitens des Steuerberaters oder des Unternehmens abgegeben werden?
OSS (One-Stop-Shop) Meldungen sind immer bis zum Ende des ersten Monats abzugeben, der auf den Meldezeitraum fällt.
Somit gelten folgende Fristen:
- I. Quartal: 30.04.
- II. Quartal: 30.07.
- III. Quartal: 30.10.
- IV. Quartal: 31.01.
Bis wann muss die Steuer, die über OSS (One-Stop-Shop) gemeldet wurde, bezahlt werden?
Für die Zahlung der OSS Umsatzsteuer an das BZSt gilt dieselbe Frist wie für die Meldung.
Somit empfiehlt es sich die Meldung bis spätestens 3 Bankarbeitstage vor Fristende abzugeben, um den Betrag somit fristgerecht überweisen zu können.
Wohin ist die erklärte Umsatzsteuer aus dem OSS Verfahren zu bezahlen?
Die erklärten Steuerbeträge aus dem OSS Verfahren sind auf das Konto des BZSt zu überweisen.
Welchen Verwendungszweck muss man bei der OSS-Meldung angeben?
Als Verwendungszweck ist bei der erstmaligen OSS Zahlung die Referenznummer anzugeben.
Danach wird ein Kassenzeichen mitgeteilt, welches ab der zweiten Zahlung angegeben werden muss.
Sie möchten mehr Wissen oder Mandant werden?
Vereinbaren Sie gerne einen Termin.
per E-Mail
Nützliche PDF Vorlagen zum online ausfüllen & downloaden
Eigenbeleg - Quittung - Bewirtungsbeleg - Stundennachweis §17 MiLoG