Privatpersonen

Steuererklärungen - Einkommensteuererklärung

 

  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen

  • Beratung von steuerlichen Handhabung bei Photovoltaikanlagen (PV Anlagen) auch hinsichtlich der neuen Rechtssprechung für kleine Photovoltaikanlagen

  • Prüfung von Steuerbescheiden

  • Beratung bei Steuerordnungswidrigkeiten und Steuerstrafsachen

  • Überprüfung der individuellen Vermögens- und Ertragssituation sowie deren steuerliche und finanzielle Optimierung

  • Steuer- und Liquiditätsplanungen

  • Erbschafts- und Schenkungssteuerangelegenheiten

  • Steuerliche Aspekte bei der Erstellung des Testaments und des Ehevertrages

 

>hier zu den Fristen der Abgabe der Einkommensteuererklärung<

>Steuererklärung 2022<

 

 

Einkommensteuer 

 

Hinsichtlich der Einkommensteuer berate ich Sie beispielsweise bei der Besteuerung von Einkünften aus Nichtselbständiger Arbeit, sowie den damit verbundenen Steuerklassen.  Hierbei gehe ich unter anderem auf alle möglichen Werbungskosten und Steuermäßigen ein.
Auch berate ich Sie über eine vorausschauende Planung für Ausgaben, um so das volle Potenzial der Steuergesetzgebung ausschöpfen zu können.

 

>hier mehr Infos über Einkommensteuer<

 

Zu einer häufig gestellten Frage:
Sie können von den Finanzämtern nur Gelder zurück erhalten, welche Sie auch bezahlt haben.
Sofern Sie keine Steuern an die Finanzbehörde gezahlt haben, können Sie leider auch keine Steuererstattung erwarten.

Grundsätzlich gehören Arbeitnehmer / Angestellte, Rentner, Pensionäre und Beamte zu meinem Mandantenstamm.

Auch für Vermietung und Verpachtung sowie bei dem Betrieb einer Photovoltaikanlage stehe ich als Steuerberaterin an Ihrer Seite.

Ich vertrete als Steuerberatung Ihre Interessen vor den Finanzbehörden, erstelle für Sie alle Erklärungen und reiche diese bei den Finanzämtern ein.

Auch beim Prüfen entsprechender Bescheide, bin ich Ihre Ansprechpartnerin rund um die komplexe Steuerthematik.

Ich prüfe im Zuge dessen entsprechende Steuerbescheide auf Richtigkeit und berate Sie im Rahmen meiner Steuerberatertätigkeit oder falls es zu Problemen kommt bei Steuerordnungswidrigkeiten und Steuerstrafsachen.


Bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung, prüfe ich Ihre Einnahmen und Ausgaben und ordne diese den entsprechenden Überschusseinkünften oder Gewinneinkünften zu. Für die Verminderung der Steuerlast kommen Werbungskosten/Betriebsausgaben, Sonderausgaben, Steuerermäßigungen und außergewöhnliche Belastungen in Betracht. Was beispielsweise unter die einzelnen Werbungskosten oder Sonderausgaben fällt sehen Sie nachfolgend.
 

 

Werbungskosten

 

Werbungskosten sind Ausgaben, die zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen dienen, die bei Überschusseinkünften entstehen.  

Ein Auszug der gängigen Werbungskosten im Rahmen einer Berufstätigkeit (Nichtselbständige Arbeit) sehen Sie nachfolgend:
- Arbeitsmaterial wie Computer, Handy, Werkzeuge
- Arbeitszimmer (soweit Voraussetzungen erfüllt sind)
- Bewerbungskosten
- berufsspezifische Arbeitskleidung + Reinigung
- Reisekosten + Übernachtungskosten
- Verpflegungsmehraufwendungen
- Fortbildungskosten / Kosten für Seminarteilnahmen
- Kontoführungsgebühren
- Haftpflicht/ Rechtsschutz in Bezug auf den ausgeübten Beruf
- Beiträge für Berufsverbände / Arbeitskammer
- Pendlerpauschale / Fahrten Wohnung Arbeitsstätte
- Umzugskostenpauschale, in Verbindung mit Arbeitsverhältnis (zur Verminderung der Entfernung)

 

 

Sonderausgaben


- Gesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerke sowie private Altersvorsorge
- Gesetzliche Krankenversicherung + Private Krankenversicherung

- Privatschule / Hochschulkosten
- Unterhaltszahlungen an den Ehegatten
- Kinderbetreuungskosten
- Spenden
- Kirchensteuer
- Renten und dauernde Lasten

 

 

Außergewöhnliche Belastungen


- behinderten Pauschbeträge
- Pflegekosten, auch Pflege von Angehörigen
- Gesundheitskosten, z.B. Medikamente soweit ärztlich verschrieben
- Medikamentenzuzahlung
- Zahnersatz / Brillen, jeweils wenn medizinisch notwendig
- Krankenhausaufenthalte

 

 

Steuerermäßigungen


- Handwerkerleistungen
- Haushaltsnahe Dienstleistungen

Hierbei ist zwingend eine Rechnung und die Überweisung notwendig.

Eine Barzahlung wird nicht anerkannt.

 

 

Vermietung und Verpachtung

 

Als Steuerberaterin stehe ich Ihnen auch für Steuererklärungen im Rahmen von Vermietungen und Verpachtung beratend zur Seite.

Bei den vielzähligen und umfangreichen Werbungskosten sowie Abschreibungsmethoden, müssen meist komplexe Sachverhalte miteinander abgeprüft werden.

 

Achtung bei anschaffungsnahen Herstellkosten bei Vermietungs- Verpachtungsobjekten!
Übersteigen die Kosten für Renovierung/ Sanierung 15% vom Gebäudewert innerhalb der ersten 3 Jahre nach der Anschaffung, müssen die Kosten über 50 Jahre abgeschrieben werden.

Tipp: Im Rahmen des Notarvertrages sollte bei Anschaffung unmittelbar der Wert von Grund und Boden „separat“ genannt werden.

Umso nicht in eine Steuerfalle zu tappen.

 

 

Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung


- Anschaffungskosten von Haus (Gebäude), Wohnung, Garage, Stellplätze
- Grundsteuer
- Kontoführungsgebühren + Zinskosten
- Notarkosten
- Grundschuld
- Maklergebühren + Werbung / Inserate
- Hausnebenkosten
- Heizung, Wasser,
- Kosten für Hausmeister & Hausverwalter
- Kosten für Reinigungskräfte & Winterdienst
- Schornsteinfeger
- Müllabfuhr
- Versicherungen
- Reparaturen
- Renovierungen / Instandhaltungen
- Sanierungen
- Mobiliar
- Fahrtkosten
- Rechtsbeistandskosten
- Mitgliedsbeiträge
- Abfindungszahlungen / Auszugsprämie an Mieter
- Leerstände

 

 

Vermietung & Verpachtung mit Umsatzsteuer an gewerbetreibende – der Gewerbemietvertrag

Bei der Vermietung oder Verpachtung mit Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer können anteilig im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung auch Vorsteuerbeträge bei Anschaffungen oder Leistungen unter Abzug gebracht werden. 

Es gibt jedoch auch Voraussetzungen, an die zum „Gewerbebetrieb“ angebotenen Immobilien geknüpft sind.

Grundsätzlich sind in der Regel, Standortwahl, Gebietszulassung, Arbeitssicherheit, Barrierefreiheit, Sanitäre Anlagen, Parkmöglichkeiten, technische Ausstattung, Konzession des neuen Betreibers nur einige Kriterien hiervon.

 

Nutzungsänderung Wohnraum zu Gewerbe

Gerade wenn man Überlegungen anstrebt, eine Nutzungsänderung von Wohnhaus in Gewerbe um zu setzen, müssen zu den steuerlichen Aspekten auch behördliche Kriterien erfüllt sein. In der Regel müssen hierfür amtliche Erlaubnisse vorliegen.
Ein Gang zur entsprechenden Gemeinde bzw. Behörde wie Bauamt oder Gewerbeamt ist hier unumgänglich, um Probleme zu vermeiden. Zudem darf nicht jede gewerbliche Tätigkeit überall ausgeübt werden.

Auch können für die Erlaubnis entsprechender Gewerbezwecke Zusatzanforderungen entstehen, die hohe Zusatzkosten verursachen können.
Gerade wenn es um Themen wie Brandschutz, Lüftungsanlagen, Notausgänge, Parkmöglichkeiten und Lärmschutz geht. Um nur ein paar zu nennen.

Hier stellen die Behörden meist hohe Anforderungen an die Ausstattung. Gerade bei Kundenverkehr.

Im Zweifel müssten Sie auch bei entsprechenden Umbaumaßnahmen für die verschiedenen Gewerke einen Architekten beauftragen.
Als Steuerberaterin bin ich natürlich bei den steuerlichen Aspekten im Rahmen der Gewerbemietverträge an Ihrer Seite.

Bei einer Umnutzung bzw. Nutzungsänderung kontaktieren Sie mich bestenfalls vor dem Start.
Weil auch hier entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen beachtet werden müssen, um Steuervorteile zu sichern.

Auch bei der Umwandlung von Gewerbe zu Wohnraum müssen die Gebietsanforderungen beachtet werden.

Bei Mischgebieten ist das in der Regel möglich, bei reinen Industriegebieten / Gewerbegebieten scheitern die Anforderungsbedingungen meistens.
Aber auch hier setzen Sie sich bestenfalls mit Ihrer Kommune in Verbindung und erfragen dies schriftlich.

 

 

Photovoltaik / Blockheizkraftwerke

 

Als Steuerberatung berate ich Sie ganzheitlich bei dem Betrieb von Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken.
- Steuermodelle / Vereinfachungsregelung
- Umsatzsteuer Voranmeldungen & Vorsteuer
- Abschreibung
- steuerliche Beratung in Bezug auf Einnahmen / Ausgaben
- Liebhaberei
- Vermietung von Dachflächen
- steuerliche Beratung zur Regelbesteuerung
- Kleinunternehmerregelung

Um Ihre Photovoltaikanlage ordnungsgemäß beim zuständigen Finanzamt an zu legen, benötige ich als Steuerberaterin grundlegend die nachfolgenden Daten und Belege:
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage:
- Nennleistung der Anlage in kWp
- Erwarteter jährlicher Stromertrag in kWh
- Wird die Anlage mit Selbstverbrauch betrieben?
- Alle Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage:
> Hierzu zählen Belege über Planung, Solarmodule, Unterkonstruktion & Halterungen, Wechselrichter, Zähler, Netzanschlussgebühren, Batteriespeicher/ Akku, Verkabelung, Fernsteuerung, Kleinteile, Montagekosten der Anlage, Kosten Gerüst, Blitzschutz, Diebstahlschutz, Kosten der Inbetriebnahme usw.)
- Belege über erhaltene Zuschüsse aus Förderprogrammen
- Vertrag/Bestätigung der Einspeisevergütung mit dem Energieversorgungsunternehmen

 

 

 

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