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Was ist eine Rechtsform?
Die Rechtsform definiert den rechtlichen Handlungsrahmen eines Unternehmens.
- juristische, persönlich, steuerlich und finanziell.
Die Rechtsform regelt somit beispielsweise die Geschäftsführungsbefugnis, Unternehmenshaftung, Art des Jahresabschlusses sowie die steuerlichen Pflichten.
Es gibt jedoch auch eine Sonderform und zwar die „freiberuflichen Tätigkeiten“
Freiberufler
Freiberufler ist keine sogenannte Rechtsform. Geregelt sind freie Berufe im §18 (EStG).
Freiberufler sind selbständige, die wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten ausüben. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und unterliegen nicht der Gewerbeordnung / Gewerbesteuer.
Als Freiberufler müssen Sie sich mit Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Dies geschieht in der Regel mit Übermittlung des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung.
Freelancer / Freiberufler Verwechslung
Freiberufler sind nicht mit „Freelancern“ zu verwechseln. Freelancer sind freie Mitarbeiter, die selbständig sind. Sie können jedoch je nach ausgeübter Tätigkeit jedoch Freiberufler oder Gewerbetreibende sein.
Einzelunternehmen
Wie der Name schon sagt, ist die Einzelunternehmung eine Rechtsform, die durch eine einzelne Person gegründet werden kann.
Damit gehört dem Unternehmer das sog. Einzelunternehmen zu 100 %.
Bei mehreren Inhabern muss eine Personen- oder Kapitalgesellschaft gegründet werden.
Als Einzelunternehmer haftet man jedoch mit seinem Privatvermögen.
Je nach Risikopotenzial der angestrebten Tätigkeit, sollte ggf. eher eine Rechtform mit Haftungsbeschränkung in Betracht gezogen werden.
Grundlegende Pflichten von Einzelunternehmern:
- Behördliche Genehmigungen & Auflagen für die angestrebte Tätigkeiten beachten & einholen
- Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung (GoBD konform)
- Abgabe von Steuererklärungen & ggf. Umsatzsteuervoranmeldungen
- Sozialversicherungspflicht
- ggf. weitere Versicherungen
- Beachten der gesetzlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
(Exkurs) Bilanzierungspflicht
Sofern nicht zwei Jahre in Folge ein Gewinn von über 60.000 € bzw. einen Umsatz von 600.000€ erwirtschaftet wird, besteht für Einzelunternehmen – Kleinunternehmer keine Bilanzierungspflicht.
Somit kann das Jahresergebnis mit einer vereinfachten Einnahmen- Überschussrechnung (EÜR oder 4/3-Rechnung) gemäß §4 Abs. 3 EstG erstellt werden.
(Exkurs) Unterschied notarielle Beglaubigung – notarielle Beurkundung
Gesetzliches Formerfordernis
Notarielle Beglaubigung:
Verifizierung von Unterschriften bei Erklärungen, Vertrage usw. durch den Notar.
(Beispiel im Rahmen von Rechtsformen wäre die Handelsregisteranmeldung)
Notarielle Beurkundung:
Hier werden Verträge oder Urkunden von einem Notar niedergeschrieben.
Der Notar liest den Beteiligten den Schriftsatz vor. Im Beisein des Notars wird der Schriftsatz genehmigt und eigenhändig unterschrieben.
(Beispiel im Rahmen von Rechtsformen wäre die Satzung/ Gesellschaftervertrag der GmbH)
(Exkurs) Bundesanzeiger – wer muss im Bundesanzeiger veröffentlichen?
Wer muss im Bundesanzeiger veröffentlichen (Publizitätspflicht)?
- Kapitalgesellschaften beispielsweise AG, GmbH, UG
- Personengesellschaften mit juristischer Person als Vollhafter bzw. als GmbH & Co. KG
Jede Kapitalgesellschaft (GmbH, UG, AG) ist laut § 325 HGB dazu verpflichtet, innerhalb von spätestens zwölf Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen
Bei Kleinstkapitalgesellschaften die gewisse Größenmerkmale nicht überschreiten, kann der Jahresabschluss im Bunderanzeiger mit Vereinfachungen hinterlegt werden.
(Exkurs) Unterschied natürliche & juristische Personen (Träger von Rechten & Pflichten)
- natürliche Personen sind Menschen. Sie werden mit der Geburt „Träger von Rechten und Pflichten“.
- juristische Personen entstehen durch Rechtsakt, sprich gesetzliche Regelungen.
Hierzu zählen bspw. Stiftungen, Verein, GmbHs etc.
Erst nach einer gesetzlichen Anerkennung werden juristische Personen rechtsfähig und somit Träger von Rechten und Pflichten.
Beispiel:
Eine GmbH (juristische Person) wird durch Eintragung ins Handelsregister rechtsfähig (Träger von Rechten und Pflichten).
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Personengesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung
Eine einfache Wahl, um mit einem oder mehreren Partnern (Gesellschaftern) ein Unternehmen zu gründen. Hierzu benötigt man keinen Notar bzw. eine notarielle Beurkundung. Hierzu bedarf der Gesellschaftsvertrag nur, bei Immobilienübertragungen oder bei GmbH Anteilsübertragungen.
Eine Gesellschafterversammlung per Gesetz ist nicht vorgeschrieben.
Bei einer GbR haften alle Gesellschafter für Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch bzw. solidarisch gemeinsam, unbeschränkt und mit dem eigenen Privatvermögen für die Schulden der Gesellschaft. Eine Haftungsbeschränkung ist ausgeschlossen.
Eingetragener Kaufmann (e.K.) eingetragene Kauffrau (e. Kfr.) - Vollkaufleute
Eingetragene Kaufleute sind Einzelunternehmer die im Handelsregister eingetragen sind.
Entweder freiwillig oder aufgrund gesetzlicher Richtlinien.
Umso größer ein Betrieb aufgestellt ist, desto umfangreicher ist die Buchhaltung und die Wahrscheinlichkeit dass man sein Unternehmen ins Handelsregister eintragen muss.
Die Eintragung im Handelsregister bzw. bei einem Registergericht muss von einem Notar beglaubigt werden.
Wann ist man zur Eintragung verpflichtet?
Anhand der Höhe des Umsatzes kann man meist schon erste Tendenzen sehen.
Im Handel bei einem Umsatzvolumen von ca. 250.000€, im Dienstleistungssektor ca. 130.000€, Großhandel & Herstellung 500.000€…..
Jedoch gibt es einen Vorgabenkatalog, um der Eintragung zu unterliegen wie u.a.:
Menge Art und Umfang angebotener Leistungen & Produkte, Internationale Geschäftsfelder, Anzahl der Geschäftsbeziehungen, Höhe des Betriebsvermögens, Höhe des Jahresumsatzes, Anzahl der Vertriebsstätten, Anzahl der Beschäftigten und Kredithöhe.
Grundsätzliche weitere Pflichten eingetragener Kaufleute:
- Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung (GoBD konform)
- Inventur
- Bilanzerstellung
- Beachten der gesetzlichen Regelungen im HGB (Handelsgesetzbuch.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Personengesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung
OHGs müssen ins Handelsregister eingetragen und Eintragungen notariell beglaubigt werden.
Mindestens 2 Gesellschafter betreiben bei einer OHG ein Handelsgewerbe.
- ohne Haftungsbeschränkung! Eine Gesellschafterversammlung ist per Gesetz nicht vorgeschrieben.
Alle Gesellschafter einer oHG haften lt. §128 HGB direkt, unbeschränkt und persönlich mit dem Betriebsvermögen der Gesellschaft sowie ihrem Privatvermögen.
Die Gesellschafter sind am Vermögen der OHG gesamthänderisch berechtigt § 105 Abs. 3 HGB
Bei der Gewinnverteilung erhält jeder OHG-Gesellschafter vom Gewinn i.H.v. 4 % (sog. Mindestverzinsung) auf seinen Kapitalanteil. Der Restbetrag wird nach Köpfen verteilt. Verluste werden nach Köpfen verteilt.
Zusätzliche Pflichten von OHG Gesellschaften:
- Aktives Mitwirken in der Gesellschaft (Treuepflicht)
- Gesellschaftsvertrag
- Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung (GoBD konform)
- Inventur
- Bilanzerstellung
- Beachten der gesetzlichen Regelungen im HGB (Handelsgesetzbuch)
Kommanditgesellschaft (KG) – Komplementär & Kommanditist
Personengesellschaft mit gemischter/ zweigeteilter Haftungsform
Eine Eintragung ins Handelsregister ist für eine wirksame Haftungsbeschränkung der Kommanditisten notwendig (notarielle Beglaubigung).
Mindestens 2 Gesellschafter betreiben bei einer KG ein Handelsgewerbe.
Eine Gesellschafterversammlung per Gesetz ist nicht vorgeschrieben.
- Ein Gesellschafter ist Komplementär und haftet unbeschränkt bzw. persönlich / privat.
- Mind. ein Gesellschafter ist Kommanditist haftet beschränkt.
Zusätzliche Pflichten von KG Kommanditgesellschaften:
- Gesellschaftsvertrag notwendig
- Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung (GoBD konform)
- Inventur
- Bilanzerstellung
- Beachten der gesetzlichen Regelungen im HGB (Handelsgesetzbuch)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung
Eine Eintragung ins Handelsregister ist erforderlich.
Die GmbH ist eine juristische Person. Sie kann eigenständig Rechtsgeschäfte tätigen und wird von dem Geschäftsführer nach außen vertreten. Für die Satzung, das Protokoll über die Errichtung der Gesellschaft ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben.
Der Mindestumfang an Regelungen, die jedenfalls im Gesellschaftsvertrag (Satzung) enthalten sein müssen, ist ebenfalls gesetzlich bestimmt.
Die GmbH startet mit einem Stammkapital von 25.000 € (zur Gründung sind 12.500€ notwendig). Hierbei ist die Haftungshöhe auf das Geschäftsvermögen beschränkt.
Bei Insolvenzverschleppung oder fehlender Einlage können der/ die Gesellschafter auch privat haftbar gemacht werden. Gesellschafterversammlungen (ordentliche Gesellschafterversammlungen) sind gesetzlich jährlich vorgeschrieben.
Die GmbH zahlt knapp über 30 % Steuern.
15 % Körperschaftsteuer, 5,5% Solidaritätszuschlag, ca. 15 % Gewerbesteuer. Als Kapitalgesellschaft wird die GmbH als juristische Person besteuert.
Merkmale von Gesellschaften mit beschränkter Haftung:
- Stammkapital 25.000€
- Gesellschaftsvertrag
- Eintragung ins Handelsregister (notarielle Beglaubigung)
- Satzung / Gesellschaftervertrag (notarielle Beurkundung)
- Gesellschafterversammlung jährlich gesetzlich vorgeschrieben
- Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung (GoBD konform)
- Inventur
- Bilanzerstellung
- Offenlegungspflichten (Bundesanzeiger)
- Beachten der gesetzlichen Regelungen im HGB (Handelsgesetzbuch)
- Möglichkeit zur Bildung einer Holding-Struktur mit Tochtergesellschaften
Mehr über Holding-Strukturen finden Sie hier.
UG Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung
Eine Unternehmergesellschaft (UG) kann mit einem Euro Stammkapital gegründet werden.
Die UG ist eine juristische Person. Sie kann eigenständig Rechtsgeschäfte tätigen und wird von dem Geschäftsführer nach außen vertreten. Für die Satzung, das Protokoll über die Errichtung der Gesellschaft ist eine notarielle Beurkundung gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Eintragung ins Handelsregister ist erforderlich.
25% des Gewinns müssen jedoch zur Rücklagenbildung in der UG einbehalten werden
.
Besonders geeignet sind UGs daher für kleine Unternehmen oder Dienstleister.
Merkmale von Unternehmergesellschaften (UG’s):
- Stammkapital ab 1€
- 25% des Gewinns als Rücklagenbildung einbehalten
- Eintragung ins Handelsregister (notarielle Beglaubigung)
- Satzung / Gesellschaftervertrag (notarielle Beurkundung)
- Gesellschafterversammlung jährlich gesetzlich vorgeschrieben
- Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung (GoBD konform)
- Inventur
- Bilanzerstellung
- Offenlegungspflichten (Bundesanzeiger)
- Beachten der gesetzlichen Regelungen im HGB (Handelsgesetzbuch)
- Möglichkeit zur Bildung einer Holding-Struktur mit Tochtergesellschaften.
Mehr über Holding-Strukturen finden Sie hier
Aktiengesellschaft (AG)
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine juristische Person.
Grundkapital: 50.000€, Handelsregistereintrag & beurkundete Satzung notwendig.
Die Aktiengesellschaft ist der Emittent, spricht der Herausgeber von Wertpapieren.
Die Haftung ist auf das Grundkapital beschränkt.
Was hat es mit Aktiengesellschaften auf sich?
Eine Aktie ist ein Wertpapier, das den Anteil an einer Aktiengesellschaft verbrieft.
Der Aktionär wird mit dem Kauf einer Aktie zum Mitbesitzer bzw. Anteilseigner an der Aktiengesellschaft. Die Mitbestimmungsrechte der Aktionäre richten sich nach Höhe der gehaltenen Aktien. Die Gewinnverteilung ist im §60 Aktiengesetz geregelt. (AktG)
Der Vorstand vertritt das Unternehmen nach außen hin.
Der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung, haben keinen direkten Einfluss auf das geschäftliche Handeln.Wozu dient der Aufsichtsrat?
Aufsichtsratmitglieder handeln im Interesse der Aktionäre. Sie kontrollieren und überwachen den Vorstand. zu Dies gilt sowohl für börsennotierten sowie kleine Aktiengesellschaften
Merkmale von AGs
- 3 gesetzliche Organe; Geschäftsführung/ Vorstand, Hauptversammlung & Aufsichtsrat.
- Eintragung ins Handelsregister (notarielle Beglaubigung)
- Satzung / Gesellschaftervertrag (notarielle Beurkundung)
- ordentliche Hauptversammlun einmal jährlich gesetzlich vorgeschrieben
- Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung (GoBD konform)
- Inventur
- Bilanzerstellung
- Offenlegungspflichten / Publizitätzspflicht
- Beachten der gesetzlichen Regelungen im HGB (Handelsgesetzbuch)
- Möglichkeit zur Bildung einer Holding-Struktur mit Tochtergesellschaften
(Exkurs) Wer oder was ist die Hauptversammlung?
An der Hauptversammlung nehmen Vorstand, Aufsichtsrat und Abschlussprüfer sowie alle Aktionäre oder Vertreter teil.
(Exkurs) Was ist der Unterschied zwischen Stammaktien und Vorzugsaktien?
Bei Stammaktionen erhält ein Aktionär Stimmrecht bei der Hauptversammlung.
Bei Vorzugsaktien erhält ein Aktionär kein Stimmrecht bei der Hauptversammlung, dafür höhere Dividende.
(Exkurs) Stimmrecht bei Aktiengesellschaften im Rahmen von Hauptversammlungen
Das Stimmrecht erfolgt in der Regel nach dem jeweiligen Anteil am gesamten Aktienbestand.
Es können jedoch Obergrenzen lt. Satzung vereinbart werden, dass man nur bis zu einem gewissen Höchstsatz Stimmberechtigt ist.
(Exkurs) Was ist eine Namensaktie & Aktienregister/ Aktienbuch
Eine Namensaktie ist eine Aktie, die auf den Aktionär lautet.
Hierfür muss ein Aktienregister/ Aktienbuch geführt werden, in dem werden die Aktionäre mit Namen, Geburtsdatums, Anschrift und Menge der Aktien eingetragen (§ 67 Abs. 1 und 2 AktG).
Ein Aktienbuch kann von der AG selbst oder von einer externen Registrargesellschaft geführt werden.
(Exkurs) Börsennotierung (Börsengang & Börsenreife)
Um an der Börse gehandelt zu werden, muss die AG die sog. Börsenreife vorweisen.
Hierzu zählen die organisatorische Börsenreife, die rechtliche Börsenreife sowie die wirtschaftliche Börsenreife. In den meisten Fällen beraten bei dem Gang an die Börse die sog. Emissionsberater.
GmbH & Co. KG (“haftungsbeschränkte Personengesellschaft“)
Mischform von Kapitalgesellschaft & Personengesellschaft
Stammkapital 25.000€ - Eintragung ins Handelsregister erforderlich.
Eine reine KG hat unbeschränkt haftende Komplementäre und Kommanditisten, die mit ihrer Einlage bzw. beschränkt haften. Im Unterschied zur reinen KG, wird bei der GmbH & Co. KG die GmbH zum Komplementär und haftet mit deren Stammkapital.
So kann die personengesellschaftliche Struktur einer KG mit der Haftungsbeschränkung einer GmbH kombiniert werden. Eine GmbH & Co. KG hat gegenüber einer reinen GmbH steuerliche Vorteile & einfachere Übertragungsmöglichkeiten von Wirtschaftsgütern.
Es müssen jedoch zwei Unternehmen verwaltungstechnisch getrennt voneinander behandelt werden. Was zu Mehraufwand und dahingehend zu höheren Kosten führt.
Merkmale von GmbH & Co. KG‘s
- Personengesellschaft mit Kaptalgesellschaft vereint (2 Unternehmen)
- Eintragung ins Handelsregister (notarielle Beglaubigung)
- Satzung / Gesellschaftervertrag (notarielle Beurkundung)
- Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung (GoBD konform)
- Inventur
- Bilanzerstellung
- Offenlegungspflichten / Publizitätzspflicht
- Beachten der gesetzlichen Regelungen im HGB (Handelsgesetzbuch)
- Möglichkeit zur Bildung einer Holding-Struktur mit Tochtergesellschaften
gGmbH (gemeinnützige GmbH)
Eine gemeinnützige GmbH ist eine Sonderform bzw. ein spezieller Status einer GmbH, die gemeinnützige Zwecke verfolgt. Eine gGmbH ist darauf ausgerichtet Gewinne zu erwirtschaften – diese müssen aber für gemeinnütze Zwecke verwendet werden.
Sie ist dahingehend steuerlich bevorteilt und muss keine Körperschaftssteuer samt Soli, Gewerbesteuer oder Erbschaftssteuer an das Finanzamt abführen.
Häufig findet man gGmbh‘s bei Bildungseinrichtungen, Gesundheitseinrichtungen (Krankenhäusern), Kindergärten, Museen usw. Eine gGmbH ist zur Buchführung samt Inventur und Bilanzerstellung verpflichtet.
KGaA (GmbH & Co. KGaA - AG & Co. KGaA) Kommanditgesellschaften auf Aktien
Kapitalgesellschaft - Grundkapital 50.000€ - Eintragung ins Handelsregister
Die KGaA ist eine juristische Person und Kapital- und Personengesellschaft.
Anteilseigner nennt man Kommanditaktionäre.
Sie besteht wie eine AG aus mehreren Organen. Hier sind es die Hauptversammlung, der Aufsichtsrat und der / die persönlich haftenden Gesellschafter.
- Der Vorstand und die Komplementäre vertreten das Unternehmen nach außen.
- Der Aufsichtsrat (min. 3 Mitglieder) vertritt die Interessen der Kommanditaktionäre.
Bei einer reinen KGaA haftet der Komplementär persönlich mit seiner Kapitaleinlage.
Die Haftung kann durch die Einbindung einer GmbH oder AG als Komplementär entkräftet werden.
Die Gewinnverteilung ist im §60 Aktiengesetz geregelt. (AktG)
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Eigenbeleg - Quittung - Bewirtungsbeleg - Stundennachweis §17 MiLoG