Steuerberatung für Handwerker

Steuerberater Handwerker - Steuerberater Bau / Baugewerbe

Steuerberater für Handwerksbetriebe


Wir bringen als Ihr zuverlässiger Steuerberater für Handwerker die Bücher Ihres Handwerksbetriebes neben der Steuergesetzgebung auf den aktuellen Stand der Technik!

Pendelordner gehören der Vergangenheit an.
Als Steuerberater für Handwerker bzw. Steuerberater für Handwerksbetriebe erstellen wir für Ihr Unternehmen neben der Buchhaltung, dem Jahresabschluss, sämtliche Steuererklärungen (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer, Einkommensteuer eine umfassende steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung. 


Ein Auszug von Gewerken wir als Handwerker Steuerberater betreuen, finden Sie weiter unten.

 

Kleinunternehmer §19 UStG Handwerker
Sofern Sie als Handwerker Kleinunternehmer §19 UStG sind, sind Sie dennoch dazu verpflichtet, jährlich eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abzugeben. Wann ist man Kleinunternehmer und was ist der Unterschied?

Kleinunternehmer ist wer die Umsatzgrenzen nach §19 UstG erfüllt und die sogenannte Kleinunternehmerregelung im Rahmen der steuerlichen Erfassung in Anspruch nimmt.
Der Unterschied zur Regelbesteuerung ist, dass der Handwerker als Kleinunternehmer §19 keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausweist!
Im Gegensatz bekommen Sie als Handwerksbetrieb die gezahlte Vorsteuer nicht vom Finanzamt zurück.

Auf Ihren Handwerksrechnungen ist zusätzlich der Hinweis „Kleinunternehmer nach §19 UstG“ anzugeben.
 

Überregionale Zusammenarbeit als Handwerker Steuerberater

Aufgrund unserer technischen Ausstattung und zukunftsorientierten Ausrichtung können wir als Online Steuerberater für Handwerker problemlos überregional zusammen arbeitenHaben Sie grundsätzliche Fragen hinsichtlich möglicher Formen der Zusammenarbeit mit uns als Steuerberater für Handwerksbetriebe, zögern Sie nicht!  Kontaktieren Sie uns gerne umgehend für ein unverbindliches Kennenlerngespräch über das unten stehende Kontaktformular.


Steuerberater für Baulohn und Sozialkassen-Meldungen
Als Steuerberater für das Handwerk, erstellen wir sofern Sie einem Zweig der Bauwirtschaft angehören, die Sozialkassenpflichtig ist, die Lohnabrechnungen sowie dazugehörige Sozialkassenmeldungen

>Hier erfahren Sie mehr zum Thema Baulohn & Sozialkasse<

 


Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer im Handwerk

Arbeitszeitnachweise §17 MiLoG (Mindestlohngesetz) ausfüllen!
Minijob Mitarbeiter in folgenden Dienstleistungsbereichen sowie Werkleistungsbereichen, sind verpflichtet innerhalb von 7 Tagen Ihre Arbeitszeiten zu dokumentieren.
Die Dokumente müssen bei einer Überprüfung des Zolls vorliegen.
- im Baugewerbe,
- im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
- im Personenbeförderungsgewerbe,
- im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,
- im Schaustellergewerbe,
- bei Unternehmen der Forstwirtschaft,
- im Gebäudereinigungsgewerbe,
- bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
- in der Fleischwirtschaft,
- im Prostitutionsgewerbe,
- im Wach- und Sicherheitsgewerbe.

 

Zudem sind die Personen in den vorstehenden Branchen dazu verpflichtet, nach §2a SchwarzArbG ihren Personalausweis, Pass, Passersatz oder Ausweisersatz mitzuführen und den Zollbehörden auf Verlangen vorzulegen.

 

Bauabzugsteuer
Was ist die Bauabzugsteuer §48 – 48d EStG? 

Voraussetzung: 
Ein Unternehmen §2 UStG  beauftragt ein anderes Unternehmen für Bauleistungen.
Die Bauabzugsteuer ist ein Steuereinbehalt für Bauleistungen i.H.v 15%. auf Bruttorechnungsbetrag.

Der Einbehalt gilt jeweils für Vorabrechnungen, Abschlagszahlungen oder Abschlusszahlungen.

Das auftraggebende Unternehmen ist hier verpflichtet, die Bauabzugsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die Bauabzugsteuer ist sozusagen ein Abschlag von einem Bruttorechnungsbetrag an die Finanzbehörden für Bauleistungen und dient dem Finanzamt zur Sicherung der Einkommensteuer sowie die Körperschaftsteuer.


Leistungsumfang als Steuerberater für Ihren Handwerksbetrieb
Als digitale online Steuerberatung für Handwerker:
- Beratung bei Gründung, Umwandlung / Umstrukturierung, Transformation
- Buchhaltung / Erstellung GoBD konforme Bücher
- Effiziente & strukturierte Zusammenarbeit
- Vorausschauende Steuergestaltung
- Tax Compliance
- Monats-BWA 
- Lohn- Gehaltsabrechnung / Sofortmeldung bei Rentenversicherung

- Meldungen bei Sozialkassen
- Jahresabschlusserstellung nebst sämtlicher Steuererklärungen
- Begleitung von Betriebsprüfungen & Sozialversicherungsprüfungen
- Zahlungsüberwachung & Mahnwesen
- Schulungen & Hilfestellung bei innerbetrieblicher Organisation
- Rentabilitätsplanungen bei Finanzierungen


Handwerkskammer - Bei Existenzgründung im Handwerk
Sofern Sie sich in einem Handwerksberuf selbständig machen möchten, 
müssen Sie die gesetzlichen Regelungen der Handwerksordnung beachten.
Im Rahmen der Handwerksordnung wird zwischen verschiedenen Arten unterschieden:
- zulassungspflichtiges Handwerk
- zulassungsfreies Handwerk 
- handwerksähnlichem Gewerbe

Als Handwerksbetrieb gehören Sie der für Sie zuständigen Handwerkskammer an.

Als Kammermitglied der HWK sind Sie verpflichtet Kammerbeiträge zu entrichten.


Sofern Sie sich nicht 100% sicher sind, welche Anforderungen für Sie zur Firmengründung im Handwek zu erfüllen sind, nehmen Sie Kontakt zur Handwerkskammer für Ihren Kammerbezierk auf. 

 

Was macht die Handwerkskammer HWK für Handwerker?
Als Handwerksbetrieb ist die Handwerkskammer für Sie zuständig.

Zu den Kernaufgaben der HWK / Handwerkskammern in Deutschland gehören die in der Handwerksordnung gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, u.a.:
- die Eintragung der Betriebe in die Handwerksrolle,
- die Registrierung der Ausbildungsverträge in der Lehrlingsrolle,
- die Regelung der beruflichen Bildung und der überbetrieblichen Ausbildung.
- Abschlussprüfungen & Meisterprüfung in Handwerksberufen 
- Sachverständigenwesen 

 

Was ist eigentlich die Handwerksrolle?

Die Handwerksrolle ist das Verzeichnis, in dem sämtliche selbständigen Handwerker des jeweiligen Kammerbezirks mit dem von ihnen betriebenen Handwerk eingetragen werden:

a) Zulassungspflichtigen Handwerksbetriebe 
müssen in die HWK Handwerksrolle eingetragen werden.
Voraussetzung im zulassungspflichtigen Handwerk ist der Nachweis der entsprechenden Qualifikation
(z.B. der Meisterbrief). 

b) zulassungsfreien Handwerksbetriebe + handwerksähnliche Gewerbebetriebe 
werden in das HWK Gewerbeverzeichnis eingetragen.
Wer ein zulassungsfreies Handwerk oder eine handwerksähnliche Tätigkeit aufnimmt, muss die Aufnahme dieser  bei der Handwerkskammer anzeigen und eine Gewerbeanmeldung vornehmen.


Steuerpflicht im Handwerk
Neben der Handwerksordnung muss jedes Handwerksunternehmen die Regeln der deutschen Steuergesetzgebung beachten. 
Unser Know-how als moderne Steuerberater ermöglicht es uns, Ihnen eine zeitnahe und aussagekräftige Buchhaltung zu erstellen.

Sodass Sie mit Ihren Zahlen immer auf dem aktuellen Stand sind und keine Angst vor Betriebsprüfungen oder Sozialversicherungsprüfungen haben müssen.


Tax Compliance & Steuerstrategie für Handwerksbetriebe
Wir geben Ihrem Handwerksbetrieb sprichwörtlich präventiv alle "Werkzeuge" an die Hand, die bei der Einhaltung von steuerrechtlichen Pflichten notwendig sind. Absolut unabhängig von der Phase, indem sich Ihr Unternehmen gerade befindet.

Wir stehen als Steuerberater für Handwerker Ihrem Handwerksbetrieb nicht nur bei der Einhaltung gesetzlicher Pflichten zur Seite. Wir überwachen ständig und vorausschauend Ihre Steuersituation
Denn nur so kann gewährleistet werden, dass Sie von unserem Beratungsportfolio umfassend profitieren und das volle strategische Potenzial im Rahmen der Steueroptimierung beispielsweise bei Anschaffungen im Rahmen von IAB's ausschöpfen können.


Erstellung von Lohnabrechnung/ Gehaltsabrechnungen
Sofern Sie Mitarbeiter in Ihrem Handwerksbetrieb beschäftigen, übernehmen wir hier die Lohnabrechnungen / Gehaltsabrechnungen sowie die Kommunikation mit sämtlichen Sozialversicherungsträgern.


Sofortmeldungspflicht - Sofortmeldepflicht im Handwerk
Es gibt im Rahmen der Sozialversicherung Wirtschaftsbereiche, bei denen eine Sofortmeldepflicht herrscht.

Hier muss muss spätestens bei Arbeitsaufnahme eine Sofortmeldung abgegeben werden.
Bei grundsätzlichen Verstößen gegen die Sozialversicherungspflicht können hohe Strafen drohen. 

Die Sofortmeldepflicht gilt für nachfolgende Tätigkeiten:
Baugewerbe, Gaststätten, Herbergen, Personenbeförderungsgewerbe, Logistikbetriebe, Schaustellergewerbe, Forstbetriebe, Gebäudereinigungsgewerbe, Messebauer, Fleischereien, Prostitutionsgewerbe, Wachdienst & Sicherheitsdienste.


Cloud Lösungen auch für Ihren Handwerksbetrieb
Nicht nur Unternehmen die grundsätzliche digital arbeiten, können Cloud Software nutzen - denn wir machen Ihr Handwerksunternehmen in Sachen Steuern und Buchhaltung fit für die Zukunft.

Wir richten für Ihr Handwerksunternehmen eine Cloud Schnittstelle ein.

In diese Cloud können Sie jederzeit Belege hochladen. 
Ein Upload Ihrer Belege kann hier per Scanner oder auch via Smartphone erfolgen.


Wirtschaftsbereiche & Gewerke
Grundsätzliche bieten wir unsere Steuerberatungsleistung für alle Handwerksbranchen an, u.a. sind wir Steuerberater für:
- Steuerberater KFZ Aufbereiter / Smart Repair Betriebe
- Steuerberater Änderungsschneiderei
- Steuerberater Anlagenmechaniker
- Steuerberater Augenoptiker 
- Steuerberater Bildhauer
- Steuerberater Bäckereien
- Steuerberater Baggerbetriebe / Steuerberater Tiefbau
- Steuerberater Bautenschutzbetriebe
- Steuerberater Bestattungsunternehmen / Bestatter
- Steuerberater Betonbaubetriebe / Stahlbetonbaubetriebe
- Steuerberater Bodenlegerbetriebe / Parkettleger
- Steuerberater Böttcher
- Steuerberater Bootsbaubetrieber / Bootsbauer / Bootsbauunternehmen / Schiffsbauer
- Steuerberater Brauereien 
- Steuerberater Brunnenbaubetriebe
- Steuerberater Dachdecker / Dachdeckerbetriebe
- Steuerberater Designer / Modedesigner
- Steuerberater Edelsteinschleifer / Uhrmacher / Juweliere / Goldschmiede
- Steuerberater Elektroinstallateuere / Elektroinstallationsbetriebe / Elektriker 
- Steuerberater Estrichleger / Estrichlegerbetriebe
- Steuerberater Entsorgungsunternehmen / Müllbeseitigungsbetriebe
- Steuerberater Fassadenbauer / Fassadenbaubetriebe
- Steuerberater Gartenbauer / Gartenbaubetriebe
- Steuerberater Metallbau / Metallbaubetriebe / Schlossereien
- Steuerberater Motorenbauer / Motorenbaubetriebe
- Steuerberater Fahrradmechaniker / Zweiradmechaniker / Motorradmechaniker
- Steuerberater Fahrzeuglackierer / Lackierereien 
- Steuerberater Fliesenlegerbetriebe / Plattenleger
- Steuerberater Fensterbauer / Fensterbaubetriebe / Rolladenbauer
- Steuerberater Fotografen
- Steuerberater Friseure / Friseurbetriebe
- Steuerberater Gebäudereiniger / Reinigungsunternehmen
- Steuerberater Gerüstbauer / Gerüstbaubetriebe
- Steuerberater Goldschmiede / Silberschmiede
- Steuerberater Hochbaubetriebe / Tiefbaubetriebe
- Steuerberater Hörakustiker
- Steuerberater Karosseriebauer / Karrosseriebetriebe
- Steuerberater Klempnereien
- Steuerberater Konditoren
- Steuerberater Konstruktionsmechanikbetriebe
- Steuerberater Kosmetikbetriebe
- Steuerberater KFZ Betriebe / KFZ Werkstätten / Autohäuser
- Steuerberater Kanalbaubetriebe / Kanalbauer
- Steuerberater Malerbetriebe
- Steuerberater Maskenbildner
- Steuerberater Maurerbetriebe / Bauunternehmen / Baufirmen
- Steuerberater Werbeagenturen
- Steuerberater Orgelbauer
- Steuerberater Orthopäden / Orthopädiebetriebe
- Steuerberater Raumausstatter / Raumausstatterbetriebe
- Steuerberater Sattler/ Sattlerbetriebe
- Steuerberater Schilderhersteller / Lichtreklamehersteller
- Steuerberater Schornsteinfeger
- Steuerberater Steinmetzbetriebe
- Steuerberater Straßenbauer / Straußenbaubetriebe / Asphaltbaubetriebe
- Steuerberater Stuckateurbetriebe / Verputzer
- Steuerberater Tankstellen
- Steuerberater Textilreinigungen / Wäschereien
- Steuerberater Tiefbaubetriebe 
- Steuerberater Tischlereien / Schreinereien
- Steuerberater Trockenbauer
- Steuerberater Winzer / Weinbaubetriebe
- Steuerberater Zerspanungsbetriebe
- Steuerberater Zimmerer / Zimmermannsbetriebe
Sofern Ihr Gewerk oder Wirtschaftszweig nicht aufgeführt ist, kontaktieren Sie uns gerne. 


Organisation & Schulungen
Sofern Wissensbedarf im Rahmen Ihrer betriebsinternen Organisation erforderlich ist, geben wir Ihnen bei Bedarf entsprechende Tipps oder schulen Sie, um den Büroalltag strukturiert zu bewältigen und um entsprechende Prozesse zu optimieren.

Bei Fragen, schreiben Sie uns gerne eine Mail über das unten stehende Kontaktformular.

Nützliche PDF Vorlagen zum online ausfüllen & downloaden

Eigenbeleg - Quittung - Bewirtungsbeleg - Stundennachweis §17 MiLoG