Steuerberater kündigen & Steuerberater wechseln

Steuerberater kündigen & Wechsel des Steueberaters

Kündigung Steuerberater

Steuerberater wechseln & Steuerberatervertrag kündigen
Es gibt wie in jeder Geschäftsbeziehung auf beiden Seiten Gründe, ein Vertragsverhältnis zu kündigen.
Unabhängig davon ob Sie als Mandant den Steuerberater kündigen, den Steuerberater wechseln möchten oder Ihr/e Steuerberater/in Ihnen das Mandatsverhältnis kündigt bzw. Ihnen als Mandant/in das Mandat niederlegt, sollten umgehend geeignete Maßnahmen getroffen werden.

Bevor Sie als Mandant vorschnell Ihrem Steuerberater kündigen, sollte man ggf. versuchen vorerst das Gespräch zu suchen.

 

Wir als Steuerberater haben stets ein offenes Ohr und versuchen bei Problemen, die in der Regel den Arbeitsfluss / Workflow zwischen Mandant & Kanzlei betreffen - nicht vorschnell die Flinte ins Korn zu werfen. 

 

Steuerberater kündigen & direkte Kommunikation bei Problemen
In der Regel sind beide Seiten (Mandant & Steuerberater) gut beraten, wenn man nicht vorschnell dem Steuerberater kündigt oder Mandanten kündigt, sondern Ungereimtheiten offen und direkt anspricht

 

Auch wenn mal was mit dem Steuerberater oder dem Mandanten schief geht, sollten vor einer Kündigung folgende 2 Maßnahmen beherzigt werden:
1.) eine direkte, professionelle und freundliche Kommunikation im Mittelpunkt des Lösungsansatzes stehen. 

2.) umgehend nachdem eine Sache negativ auffällt, den Kontakt zur verantwortlichen Person suchen und auf den Sachverhalt aufmerksam.
 

Bessert sich die Situation nicht, führt der weitere Weg in der Regel zum/ zur Vorgesetzten.
Ist auch hiernach keine Besserung in Sicht, ist in den meisten Fällen eine Beendigung die Kündigung des Steuerberaters oder die Mandatsniederlegung unausweichlich.
 


Nicht immer sind Ungereimtheiten sowie Streitigkeiten Auslöser für die Kündigung eines Steuerberatungsvertrages oder die Mandatsniederlegung

 

Unterjähriger Steuerberaterwechsel 
Solange die ehemalige Kanzlei noch nicht mit Arbeiten für den Jahresabschluss angefangen hat, kann man in Erwägung ziehen, auch unterjährig zu einer neuen Kanzlei zu wechseln.

Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass die Buchhaltungsdaten der alten Kanzlei verwertbar sind!
Heißt, dass die Buchhaltung auf dem Laufenden ist, ordentlich abgestimmt.

Hat die ehemalige Kanzlei bereits mit den Arbeiten für den Jahresabschluss angefangen, müssten hierfür bei einem Wechsel zusätzlich die Kosten für die bereits angefangenen Arbeiten getragen werden.
Hier empfiehlt es sich ggf. die ehemalige Kanzlei den Jahresabschluss erstellen zu lassen.


Verjährung Forderung von Steuerberater §195 BGB

Die Verjährungsfrist für Forderungen von Steuerberatern verjähren nach drei Jahren §195 BGB.

Die Verjährungsfrist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.


Steuerberater kündigen
Sofern die gravierenden Probleme schlussendlich nicht zufriedenstellend gelöst werden können, sollte man den Steuerberater kündigen. Der Steuerberatungsvertrag sowie der Übergang zu einer neuen Kanzlei sollte strukturiert erfolgen. 

Die Abwicklung sollte bestenfalls von beiden Seiten aus gütig und auf professioneller Ebene geschehen.
In der Regel tritt bei verhärteten Fronten der neue Steuerberater als eine Art Mediator ein und versucht auf eine reibungslosen Übergang mitzuwirken.


Strukturierter Wechsel - Wie lange dauert ein Steuerberaterwechsel nach Kündigung?
Die Suche nach einem neuen Steuerberater der der Steuerberater Kündigung sowie die Arbeitsaufnahme des neuen Steuerbüros kann eine Weile dauern.
Denn zum einen hat die Wunschkanzlei auch entsprechende Kapazitäten frei.
Und zum Anderen dauert die Datenübertragung zur neuen Steuerkanzlei einige Tage bis Wochen.

 

Kalkulieren Sie zu der Auswahl und der Suche nach einem neuen Steuerbüro eine realistische Einrichtungs- und Übergangsphase von mehreren Wochen ein. In dieser Zeit sollte Ihr ehemaliges gekündigtes Steuerbüro alle erforderlichen Daten an die neue Kanzlei übermittelt haben. (Sofern keine weiteren Ungereimtheiten oder offene Forderungen bestehen) Je nach Buchhaltungssystem ist auch der Buchhaltungsanbieter noch zwischengeschaltet, der die Übertragung der Daten verarbeiten muss.

 

Welche Faktoren können die Zeitspanne bis zur Arbeitsaufnahme der neuen Kanzlei beeinflussen?
1.) Suche nach geeigneter Kanzlei
2.) Datenübermittlung der ehemaligen Kanzlei an Softwareanbieter
3.) Weiterverarbeitung der Daten seitens des Softwareanbieters
4.) Einrichtung der Buchhaltung & ggf. Schnittstellen des neuen Steuerbüros
5.) Offene Forderungen der ehemaligen Kanzlei


Auswahl des geeigneten Steuerberaters bei Selbstständigen nach Steuerberaterwechsel
Bei Kündigung des Steuerberaters wählen Sie bestenfalls eine Kanzlei mit Steuerberatern die auf Ihren Wirtschaftszweig bzw. Ihre Branche ausgerichtet ist.

Was sollte die neue Kanzlei leisten können:
- steuerlichen Fachwissen in Bezug auf Ihre Branche,

- kurze Kommunikationswege,

- digitale Möglichkeiten der Zusammenarbeit,

- feste Ansprechpartner,

- transparente Honorargestaltung
- Offenes Ohr für Fragen und Anliegen


Kosten bei einem Steuerberaterwechsel 
Bedenken Sie als Mandant/in dass ein Wechsel zu einer neuen Steuerberatungskanzlei nach einer Kündigung des Steuerberater mit Aufwand und dahingehend auch Kosten verbunden ist.

Gerade bei Steuerberaterwechsel von Unternehmen bzw. Selbständigen.


Das Einspielen der vorherigen Datensätze kann je nach Buchhaltungssoftware einige Zeit, bis hin zu mehreren Stunden in Anspruch nehmen. Auch das Anfertigen von Übertragungsdaten verursacht dem ehemaligen Steuerbüros Kosten. Erkundigen Sie sich bestenfalls vorab über die vorgenannten Kosten.
Zudem müssen die bereits erstellten Buchhaltungsdaten auf Fehler überprüft werden. 
Sofern Fehler in der Buchhaltung auftauchen, werden wir Sie umgehend darüber in Kenntnis setzen.
Im Zweifel ist Ihr ehemaliger Steuerberater auch zur Nachbesserung bereit.


Kosten Kündigung Steuerberater - Kosten Wechsel Steuerberater

Welche Kostenfaktoren müssen bei einem Steuerberaterwechsel / Kündigung berücksichtigt werden?
- Bereitstellen der Übertragungsdaten des ehemaligen Steuerbüros
- Kosten der Weiterverarbeitung seitens des Softwareanbieters
- Einspielen des Datenbestandes der neuen Kanzlei
- Kosten für die Einrichtung der Buchhaltung seitens des neuen Steuerberaters

- Kosten für die Überprüfung der übermittelten Datenbestände auf Fehler


Kündigungsfristen im Rahmen von Steuerberatungsverträgen
In Einzelfällen können Kündigungsfristen in dem Steuerberatungsvertrag vereinbart worden sein.
Sofern der Vertrag eine Kündigungsfrist enthält, ist diese einzuhalten (sofern gesetzeskonform und nicht unzumutbar / unzulässig). Bei Unzumutbarkeit oder grober Pflichtverletzung kann ggf. eine fristlose Kündigung rechtlich wirksam sein.

Im Zweifel sollte man allerdings einen versierten Juristen / Rechtsanwalt zu Rate ziehen, der das Vertragsverhältnis dahingehend bewertet. In der Regel ist eine Kündigungsfrist in einem Steuerberatungsvertrag für beide Seiten jedoch ein sinnvolles Instrument, da hierdurch zeitlich koordiniert ein Wechsel zu einem neuen Steuerberater vollzogen werden kann.

 

Was ist eine Kündigungsfrist - Ist eine Kündigungsfrist im Steuerberatungsvertrag bindend?

Eine Kündigungsfrist im Steuerberatungsvertrag ist eine rechtliche Regelung, die sicherstellt, dass beide Parteien ausreichend Zeit haben, sich auf die Beendigung des Beratungsvertrages vorzubereiten.

 

Eine Kündigungsfrist in Steuerberatungsverträgen ist diesbezüglich ein gewisser vereinbarter Zeitraum, der angibt, wie lange im Voraus eine Vertragspartei ihre Absicht zur Künidigung des Steuerberatungsvertrages, 
ankündigen muss. Die genaue Dauer einer Kündigungsfrist kann je nach Art des Vertrags und den darin enthaltenen Vereinbarungen variieren. Es ist wichtig, die Kündigungsfrist des Steuerberatungsvertrages genau zu kennen und einzuhalten. 

 

Eine Nichtbeachtung einer Kündigungsfrist bei einem Steuerberater führt ggf. zu rechtlichen Konsequenzen.
Beispielsweise können durch Missachtung von Kündigungsfristen in Steuerberatungsverträgen 

Schadenersatzforderungen oder Vertragsstrafen eintreten.

Eine Kündigungsfrist, die eine Partei rechtlich nicht benachteiligt, ist in einem Steuerberatungsvertrag daher bindend. Sollte die Kündigungsfrist eine Partei jedoch benachteiligen, kann die Frist unwirksam sein.
Sollten Sie Zweifel an der Vertragsgestaltung im Rahmen einer Vertragskündigung haben, kontaktieren Sie einen Juristen / Rechtsanwalt, um das Vertragsszenario rechtlich zu bewerten und beurteilen.
Bestenfalls noch vor Unterschrift des Vertrages. Beachten Sie, dass für die Überprüfung des Vertrages Honorargebühren des Juristen anfallen.


Überprüfung der Datenbestände seitens der neuen Kanzlei
Bei Kündigung des Steuerberaters müssen die erstellten Daten des ehemaligen Steuerbüros von der neuen Kanzlei auf buchhalterische Fehler überprüft werden. Denn nur mit einer ausgiebigen Kontrolle kann gewährleistet werden, dass auch die Steuern in korrekter Höhe abgeführt werden bzw. dass Ihnen als Mandant oder dem Staat kein Nachteil entsteht. Zudem besteht für uns als Steuerberatungskanzlei auch ein Haftungsrisiko, sollten die Daten ungeprüft in Erklärungen übernommen werden.

Häufig kommt es leider vor, gerade bei komplexen Sachverhalten, dass die Vorarbeit der ehemaligen Steuerkanzlei nicht fehlerfrei ist. Zudem stimmen viele Steuerbüros die Buchhaltungskonten erst im Rahmen des Jahresabschlusses ab. 

 

Was die Arbeitsaufnahme für den neuen Steuerberater weiter erschwert.

Um die steuerrechtliche Korrektheit zu gewährleistung und im Rahmen der Steuergesetzgebung müssen die fehlerhaften Buchhaltungsbestände korrigiert werden. Das kostet Zeit.

Geprüft wird hier unsererseits beispielsweise unter anderem:
- Grundsätzlich wird das gesamte Belegwesen auf GoBD Konformität kontrolliert
- Sind sämtliche Konten abgestimmt?
- Sind sämtliche Belege vorhanden?
- Sind sämtliche Erlöse korrekt verbucht?
- Sind Transaktionen mit ausländischen Unternehmen korrekt verbucht?
- Wurden Lieferschwellen erreicht (OSS Meldungen)?
- Sind Umsatzsteuerbeträge / Vorsteuerbeträge korrekt berechnet, verbucht & gemeldet?
- Ist das Anlagevermögen korrekt aktiviert?
- Sind die Abschreibungen korrekt verbucht?
- Sind alle Lohnkonten abgestimmt?
- Stimmen alle Gehalts- Lohnabrechnungen?
- Sind sämtliche Sozialversicherungsbeiträge korrekt berechnet & abgeführt?
- Gibt es Aufforderungen seitens der Finanzbehörden?
- Gibt es offene Forderungen seitens der Finanzbörden?
- Ist die Kasse technisch korrekt eingerichtet, und vollständig geführt?
- Sind Fahrtenbücher korrekt geführt?
...

Die Gegenkontrolle deckt in der Regel leider häufig Fehler auf.

Welche Daten werden bei einem Steuerberaterwechsel von der alten Kanzlei benötigt?
Sofern Sie Unternehmer/in sind, wird grundsätzlich die gesamte Buchhaltung benötigt - dies umfasst u.a.;
- die bis dato gesamt erstellte Buchhaltung in digitaler Form
- das gesamte Belegwesen (Ein- Ausgangsrechnungen, Banken & Kontoauszüge etc.)
- das Anlagevermögen
- sämtliche Mitarbeiterdaten / Personallisten (sofern Mitarbeiter vorhanden)
- sämtliche zur Lohn- und Gehaltsabrechnung erforderliche Daten aus dem Arbeitsvertrag
- Kassenberichte
- BWA (Betriebswirtschaftliche Auswertungen)
- Summen,- & Saldenlisten
- Elektronische Datenbestände
- Meldungen (OSS, Umsatzsteuer etc.)
- Sämtliche Bescheide der Finanzbehörden und Sozialversicherungen
- Lohnauswertungen / Lohnmeldungen
.....

Vollmacht der alten Kanzlei bei Finanzamt im Rahmen der Mandatsniederlegung widerrufen!
Es ist zwingend darauf zu achten, dass Sie bei Kündigung Steuerberater bzw. einem Steuerberaterwechsel der für Sie zuständigen Finanzbehörde die Vollmacht bzw. Empfangsvollmacht der alten Kanzlei widerrufen.

Andernfalls kommen Bescheide der Finanzbehörden noch zum ehemaligen gekündikten Steuerberater.

Zudem ist es der neuen Kanzlei in der Regel nicht möglich, eine weitere Vollmacht beim Finanzamt zu hinterlegen.

Tipps bei für die Anfrage an die neue potenzielle Kanzlei:
- Vereinbaren Sie mit Ihrem Wunschberater einen festen Kennenlerntermin
- Richten Sie Ihre Anfrage so detailliert wie möglich 
- Verfassen Sie eine Mail mit relvanten Daten Ihres Unternehmens wie
  Branche
  Umsatz
  Mitarbeiterzahl
  eigene EDV Systeme / eigene Buchhaltungssoftware (falls vorhanden)
  weitere Beratungswünsche
- Fragen Sie nach digitaler Zusammenarbeit - Onlinetermine, Telefontermine, Videochat usw.
- Fragen Sie ab wann die Zusammenarbeit aufgenommen werden kann.

Punkte der Angebotsanfrage beim neuen Berater 

Fragen Sie die folgenden Kosten beim neuen Steuerbüro an (Hier mehr Infos zu Steuerberaterkosten)
- Kosten für das Einspielen der Daten des vorherigen Steuerberaters
- Die ungefähren Kosten für die Überprüfung der alten Datensätze auf Plausibilität
- Kosten für die Einrichtung der Buchhaltung 
- Kosten für die Erstellung der laufenden Buchhaltung
- Kosten für den Jahresabschluss & Steuererklärungen
- Kosten für Lohn- & Gehaltsabrechnungen & Einrichtung je Arbeitnehmer
- Möglichkeiten digitaler Zusammenarbeit via Cloud
- Möglichkeiten zur Schnittstellenanbindung
- Wer ist Ansprechpartner?
- Kosten für Sonderleistungen und wie werden diese berechnet?
Das Angebot sollte natürlich durchweg transparent, schriftlich und verbindlich sein.
Beachten Sie hierzu die Gültigkeitsdauer des Steuerberaterangebots. / Honorarangebot
Auf Rückfragen zu den verschiedenen Rechnungspositionen sollte man eine adäquate Antwort erhalten.

Steuerberaterwechsel nach Streit & Zurückbehaltungsrecht unbezahlter Leistungen
Auch kann es mal vorkommen, dass sich bei der Kündigung des Steuerberaters die Fronten bereits so stark verhärteten, dass ein strukturierter Wechsel nicht mehr möglich ist.

Die Gründe für verhärtete Fronten im Rahmen von Dienstleistungen sind vielfältig.

Als Mandant sind Sie in der Regel vertraglich dazu verpflichtet sämtliche Arbeiten zu bezahlen, die Ihre Steuerberatungskanzlei bis zur Kündigung geleistet hat.
Hierrunter fallen auch bereits angefangene Arbeiten. 

 

Ihre Steuerberatungskanzlei ist hingegen zur reibungslosen Herausgabe der bis dato bezahlten Leistungen verpflichtet. Auch müssen die geleisteten Arbeiten den ordnungsgemäßen Buchhaltungsvorschriften, bspw. GoBD entsprechen. Beide Parteien haben dahingehend einen rechtlichen Anspruch auf die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer Pflichten bzw. des Vertrages.
 
Wer wickelt die Übertragung der Daten bei einem Steuerberaterwechsel ab?
In der Regel wickelt die neue Kanzlei via Vollmacht die Korrespondenz mit dem ehemaligen Steuerberater bzw. der ehemaligen Steuerberaterin ab. Fortan ist dahingehend die neue Kanzlei Ihr Ansprechpartner für sämtliche Steuersachen.

 

Was sind häufige Gründe für einen Steuerberaterwechsel - Kündigung Steuerberater seitens der Mandanten?
- unzureichende Beratungsleistungen 
- mangelhafte Kommunikation
- unüberschaubare Honorargestaltung 
- fehlende Branchenerfahrung der Kanzlei

- Streit in Beratungsfragen

- mangelhafte Zusammenarbeit
.....

Was sind häufige Gründe für die Mandatsniederlegung seitens der Steuerberater?
- plötzlich fehlende zeitliche Kapazitäten (häufig bei Ausfall von Mitarbeitern)
- chaotisches Belegwesen ohne Aussicht auf Besserung
- ständig zu späte oder lückenhafte Zusendung von Belegen

- insgesamt schlechte Zusammenarbeit
- ständig schleppende oder keine erfolgten Honorarzahlungen
- dubiose Geschäftspraktiken

- ständig keine Rückmeldung in dringenden Angelegenheiten
.....

Wie funktioniert ein Wechsel speziell zu unserer Kanzlei?
1.) Kennenlerngespräch mit Steuerberater
2.) Angebotserstellung & Angebotsannahme
3.) Vertragsabschluss
4.) Anforderung unsererseits der Daten des ehemaligen Steuerbüros

5.) Einspielen der Buchhaltungsdaten in unser System

6.) Kontrolle der Buchhaltungsdaten auf Fehler
7.) Aufnahme bzw. Fortführung & Bearbeiten laufender Sachverhalte
 

Was ist unser Standard als Steuerberatung?
In unserer Kanzlei erhalten Sie grundlegend ein verbindliches Angebot, in dem alle Leistungen aufgeführt sind.
Bitte machen Sie stets alle Angaben zu sämtlichen Sachverhalten wahrheitsgemäß.
Nur so können wir den Arbeitsumfang und Aufwand korrekt einschätzen und ein zugeschnittenes Angebot erstellen.

 

Sofern es zu unseren Leistungen Fragen gibt, haben wir jederzeit ein offenes Ohr.
Wir sind an einer zügigen Abwicklung interessiert und übernehmen die Anforderung der Daten sowie die weitere Kommunikation mit Ihrem ehemaligen Steuerbüro, sodass Sie sich bereits nach kurzer Umstellung vollumfänglich auf Ihren Geschäftsalltag konzentrieren können. 


Wir sind natürlich vollumfänglich darum bemüht, den Übergang schnellstmöglich abzuschließen.
Um nicht zuletzt die gesetzlichen Abgabefristen wahren zu können.
Natürlich halten wir Sie während des Übergangs auf dem Laufenden.

Sollten Sie zu unserer Kanzlei wechseln wollen und im Rahmen einer Steuerberaterkündigung oder Wechsel des Steuerberaters Fragen haben, wir sind gerne für Sie da.

 

 

Kündigungsrecht - Kündigungsfrist im Steuerberatungsvertrag;

Es ist bei einer Kündigung des Steuerberaters bzw. Steuerberaterkündigung im Vertrag darauf zu achten, ob vertragliche Kündigungsfristen vereinbart wurden und / oder es sich um einen;
a) Dienstleistungsvertrag oder §§ 611 ff. BGB 
b) Werkvertrag §§ 631 ff. BGB

handelt.

 

Es bestehen beim Werkvertrag und Dienstleistungsvertrag unterschiedliche Folgen hinsichtlich des Kündigungsrechts im Rahmen der Steuerberater kündigung sowie des Vergütungsanspruchs. 

Das Jederzeitige Kündigungsrecht des Mandanten nach § 627 BGB trifft in der Regel bei Dienstverträgen zu.
Sofern nichts gegenteiliges vertraglich vereinbart wurde.

Steuerberatungsverträge als Dienstleistungsverträge sind Verträge bei dem ein Mandant den Steuerberater fortlaufend mit der Wahrnehmung sämtlicher steuerlichen Interessen beauftragt. 

Nur bei einmaligen Einzelleistungen sind Werkverträge ggf. zutreffend.
Beispielsweise einmalige Erstellung einer Steuererklärung.